Finanzierung
Deiner Weiterbildung

Private Finanzierung

Als privater Bildungsträger finanzieren wir uns selbst und erhalten keine staatliche Unterstützung. Dies erlaubt es uns, Angebote und Weiterbildungsmaßnahmen zu gestalten, die inhaltlich immer aktuell sind und die Bedürfnisse der modernen Teilnehmenden abdecken. Unser Bildungsangebot kann so auch an die individuelle Lebenssituation der Teilnehmenden angepasst werden. Für dein individuelles Angebot setze dich einfach mit uns in Verbindung, schildere deine aktuelle Lebenssituation sowie deine Ziele und erhalte ein unverbindliches und passgenaues Bildungsangebot. Alternativ vereinbare einen umfassenden und unverbindlichen Beratungstermin über unseren Link.

Alternative & staatliche Finanzierungsmöglichkeiten

Wenn du dir Gedanken machst, wie du die Kosten für deine Weiterbildung stemmen kannst, gibt es in Deutschland viele Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für verschiedene Bildungsprogramme zu erhalten. Hier bekommst du einen schnellen Überblick über verschiedene Förder- und Finanzierungsprogramme, die dir helfen können, deine Weiterbildung an der 3D Akademie zu finanzieren. Es gibt Bildungsgutscheine, das Aufstiegs-BAföG und sogar die Möglichkeit, die Kosten steuerlich abzusetzen. Vielleicht ist ja eine dieser Optionen die Richtige für dich. Es lohnt sich auf jeden Fall, genauer hinzusehen und die entsprechenden Stellen zu kontaktieren.

Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder Jobcenter (AZAV)

Ein Bildungsgutschein ermöglicht die vollständige oder teilweise Kostenübernahme für deine berufliche Weiterbildung. Ziel dieser Förderung ist es, die beruflichen Chancen von Arbeitssuchenden oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen zu verbessern und ihnen den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Wer kann einen Bildungsgutschein erhalten?

Ein Bildungsgutschein kann unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden.
Dazu gehören vor allem:

+ Der Antragssteller ist arbeitslos oder arbeitssuchend.
+ Der Arbeitsplatz des Antragsstellers ist gefährdet.
+ Der Antragssteller benötigt eine Weiterbildung, um seine berufliche Position zu sichern.

Ob ein Bildungsgutschein gewährt wird, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nach einer individuellen Prüfung in Absprache mit dem Antragssteller.

Der Antrag auf deinen Bildungsgutschein umfasst folgende Schritte:

Beratungsgespräch – Zunächst wird die Idee für eine Weiterbildung bei der zuständigen Behörde platziert. Ob eine Weiterbildung erforderlich und förderfähig ist, wird hier in individueller Absprache mit der Berufsberatung erörtert. Die Weiterbildung muss bei einem zertifizierten Bildungsträger stattfinden.

Dokumente und Unterlagen – Nach der Genehmigung erhält der Antragsteller den Bildungsgutschein und löst diesen beim Bildungsträger ein – Die Weiterbildung kann starten, sobald der Gutschein eingelöst wurde.

Dein Bildungsgutschein deckt in aller Regel folgende Kostenfaktoren ab:

+ Kosten der Weiterbildung
+ ggf. Kosten für Lernmaterialien
+ ggf. Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung
+ ggf. Unterkunft und Verpflegung (bei Weiterbildungen außerhalb des Wohnorts)
+ ggf. Kinderbetreuungskosten während der Kurszeiten

Was tun, wenn dein Antrag abgelehnt wird?

Sollte ein Antrag nicht bewilligt werden, besteht die Möglichkeit, innerhalb eines festgelegten

Zeitraums Widerspruch einzulegen. Dabei kann es helfen, die Begründung für die Ablehnung genau zu analysieren und ergänzende Nachweise vorzulegen, die die Notwendigkeit der Weiterbildung untermauern.

Vorteile des Bildungsgutschein

Eine geförderte Weiterbildung bietet die Chance, neue Qualifikationen zu erwerben, die den
beruflichen Wiedereinstieg erleichtern oder die Karriereentwicklung unterstützen. Zusätzlich kann unter bestimmten Bedingungen der Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Weiterbildung erhalten bleiben oder sogar verlängert werden. Für eine erfolgreiche Antragstellung empfiehlt es sich,
frühzeitig vor dem angepeilten Kursstart die Beratung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter in Anspruch zu nehmen. 

Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber bei Weiterbildungen in der 3D-Industrie

Unsere Weiterbildungen sind nicht nur auf dem neuesten Stand der Technik, sondern bieten auch umfangreiche Fördermöglichkeiten, die sowohl kleinen als auch großen Unternehmen zugutekommen. Je nach Unternehmensgröße erhalten Betriebe Zuschüsse zu den Lehrgangskosten von bis zu 100%. Besonders förderfähig sind Mitarbeitende ab 45 Jahren oder mit Behinderung, die eine vollständige Kostenübernahme erhalten können. Auch die Unterstützung des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung ist gestaffelt: Kleinere Unternehmen (<50 Mitarbeitende) erhalten bis zu 75% der Lohnkosten zurück, größere Betriebe zwischen 50% und 25%.

Qualifizierungschancengesetz für Arbeitnehmer

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) wurde eingeführt, um Beschäftigte dabei zu unterstützen, ihre beruflichen Fähigkeiten an die sich wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen. Es ermöglicht Arbeitnehmern, unabhängig von Alter, Qualifikation oder Betriebsgröße, eine geförderte Weiterbildung zu absolvieren, insbesondere wenn ihre Tätigkeiten durch technologische Entwicklungen oder den allgemeinen Strukturwandel gefährdet sind.

Möglich sind Zuschüsse zu Weiterbildungskosten, je nach Unternehmensgröße und Art derr Weiterbildung können bis zu 100 % der Lehrgangskosten übernommen werden, und Arbeitsentgeltzuschüsse während der Weiterbildung. Arbeitgeber können so während der Qualifizierungsphase einen Teil des Arbeitsentgelts erstattet bekommen, um den Arbeitsausfall des Mitarbeiters zu kompensieren.

Voraussetzungen für die Förderung:

Die aktuelle Tätigkeit des Arbeitnehmers ist durch neue Technologien ersetzbar oder unterliegt anderen strukturellen Veränderungen. Anpassungsbedarf der Qualifikationen: Es besteht ein Bedarf, die vorhandenen Fähigkeiten an neue Anforderungen anzupassen, um die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern. Die gewählte Weiterbildungsmaßnahme muss bei einem zertifizierten Bildungsträger stattfinden.

Seit dem 1. April 2024 bietet das QCG zudem das Qualifizierungsgeld an. Dieses Instrument richtet sich an Unternehmen, die aufgrund des Strukturwandels einen erhöhten Qualifizierungsbedarf ihrer Belegschaft haben. Das Qualifizierungsgeld ermöglicht es Arbeitgebern, ihre Mitarbeiter während der Weiterbildung finanziell zu unterstützen und gleichzeitig Arbeitsplätze zu sichern.

Für eine erfolgreiche Antragstellung empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Agentur für Arbeit aufzunehmen. Dort erhalten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer individuelle Beratung und Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes.

Qualifizierungsgeld

Das Qualifizierungsgeld fördert die Weiterbildung von Mitarbeitern im Zuge des Strukturwandels. Es erfordert, dass ein wesentlicher Teil der Belegschaft (20% bei über 250 Beschäftigten, 10% bei weniger) in einer Regelung oder einem Tarifvertrag erfasst ist. Bei kleinen Betrieben reicht eine schriftliche Erklärung. Das Qualifizierungsgeld beträgt 60% der Nettoentgeltdifferenz, bei Beschäftigten mit Kindern 67%. Der Antrag muss spätestens drei Monate vor Beginn gestellt werden, und die Zustimmung der Beschäftigten ist erforderlich.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Förderung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, die Arbeitssuchenden, von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen und bestimmten Gruppen von Berufsrückkehrern den Zugang zu einer Weiterbildung oder individuellen Coachings ermöglicht.

Ziel ist es, die Chancen auf eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Wer kann den AVGS erhalten? Ein Anspruch auf den AVGS besteht nicht automatisch, sondern wird individuell geprüft.

Arbeitslose mit Bezug von Arbeitslosengeld I oder II Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug (nach Ermessen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters) Berufsrückkehrer, die nach einer längeren Pause wieder ins Berufsleben einsteigen möchten, Personen in Kündigung oder mit befristetem Arbeitsvertrag, wenn Arbeitslosigkeit droht.

Mit dem AVGS können unterschiedliche Qualifizierungen und Maßnahmen finanziert werden, darunter: Weiterbildungen und Qualifizierungen zur Verbesserung der beruflichen Chancen Coachings zur Bewerbung und beruflichen Orientierung Maßnahmen zur Existenzgründung für Selbstständige Praktika bei potenziellen Arbeitgebern, um den Wiedereinstieg in den Job zu erleichtern.

Die Beantragung erfolgt über die zuständige Arbeitsagentur oder das Jobcenter. Wichtig ist, sich individuell beraten zu lassen und zu erklären, warum eine bestimmte Maßnahme sinnvoll für die berufliche Entwicklung ist. Wird der Gutschein bewilligt, übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die vollständigen Kosten der Maßnahme. Der AVGS bietet damit eine wertvolle Möglichkeit, die eigenen Qualifikationen zu erweitern und gezielt Unterstützung für den beruflichen Neustart zu erhalten.

Fördermöglichkeit für Solo-Selbstständige: KOMPASS-Programm

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet mit dem KOMPASS-Programm (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige) eine finanzielle Unterstützung für Weiterbildungsmaßnahmen an. Dieses Programm zielt darauf ab, Solo-Selbstständige dabei zu unterstützen, ihre Geschäftstätigkeit krisenfester und zukunftsfähiger zu gestalten.

  • Förderbetrag: Bis zu 4.500 Euro Zuschuss für eine individuell ausgewählte Weiterbildung.
  • Förderquote: 90 % der Weiterbildungskosten werden übernommen.
  • Dauer der Weiterbildung: Mindestens 20 Stunden.
  • Zielgruppe: Solo-Selbstständige, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden beschäftigen und ihre Selbstständigkeit im Haupterwerb betreiben.
 

Unsere Weiterbildungsangebote im Bereich 3D-Design und Digital Fashion erfüllen die Voraussetzungen des KOMPASS-Programms. Wenn Sie als Solo-Selbstständige*r Interesse an einer Förderung haben, beraten wir Sie gerne zu den passenden Kursen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Hinweis: Weitere Details zum KOMPASS-Programm finden sich auf der offiziellen Website des Europäischen Sozialfonds

Aufstiegs-Bafög

Das Aufstiegs-BAföG bietet eine attraktive finanzielle Unterstützung für Berufstätige, die eine berufliche Weiterbildung oder einen anerkannten Fortbildungsabschluss anstreben. Die Förderung deckt sowohl Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als auch Lebenshaltungskosten ab und kombiniert nicht rückzahlbare Zuschüsse mit zinsgünstigen Darlehen. Aktuell werden 50 % der Lehrgangs- und Prüfungskosten als Zuschuss übernommen, während die verbleibenden Kosten durch ein Darlehen finanziert werden können. Auch für den Lebensunterhalt gibt es eine Unterstützung aus beiden Komponenten. Ein besonderer Vorteil: Nach erfolgreichem Abschluss kann ein Teil des Darlehens erlassen werden. Die Förderung steht Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung und Berufserfahrung offen – unabhängig von Alter oder Einkommen. Mithilfe eines Aufstiegs-BAföG-Rechners (Link?) lässt sich die individuelle Förderhöhe präzise ermitteln.

Weiterbildung steuerlich geltend machen (Einkommenssteuer)

Das Einkommensteuergesetz ermöglicht es, die Kosten für eine berufliche Weiterbildung steuerlich geltend zu machen. Dadurch können Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler die finanzielle Belastung einer Weiterbildung erheblich reduzieren.

 

Grundsätzlich lassen sich alle berufsbezogenen Weiterbildungskosten als Werbungskosten (für Angestellte) oder Betriebsausgaben (für Selbstständige) absetzen.

Dazu gehören:

+ Lehrgangs- und Kursgebühren.
+ Kosten für Seminare, Workshops oder Online-Kurse bei zertifizierten Bildungsträgern, -Fachliteratur – Bücher, E-Books oder Zeitschriften mit direktem Bezug zur Weiterbildung, Arbeitsmaterialien.
+ Notizblöcke, Softwarelizenzen oder spezielles Equipment für den Kurs, Fahrtkosten
+ Kilometerpauschale für Fahrten zu Präsenzveranstaltungen, Tickets für öffentliche Verkehrsmittel,  Unterkunft und Verpflegung).

Steuerliche Vorteile: Die anfallenden Weiterbildungskosten können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Falls die Weiterbildung im direkten Zusammenhang mit der aktuellen beruflichen Tätigkeit steht, können die Kosten unbegrenzt von der Steuer abgesetzt werden. Wenn die Weiterbildung der allgemeinen beruflichen Weiterqualifikation dient (z. B. ein berufsbegleitendes Studium), sind bis zu 6.000 € pro Jahr absetzbar. Selbstständige und Freiberufler können die Kosten in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen und so ihre Steuerlast senken.

Durch die Absetzung der Weiterbildungskosten kann eine Steuerrückerstattung winken, die einen großen Teil der Ausgaben zurückbringt. Die genaue Ersparnis hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Diese steuerlichen Vorteile machen Weiterbildungen nicht nur eine Investition in die eigene Karriere, sondern auch eine finanziell attraktive Entscheidung.

 

Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung erkennt berufliche Weiterbildungen unter bestimmten Bedingungen als rentenrechtlich relevante Zeiten an. Das bedeutet, dass eine Weiterbildung nicht nur die Karriere fördert, sondern unter Umständen auch die spätere Rente positiv beeinflussen kann.

Ob eine Weiterbildung rentenrechtlich berücksichtigt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Pflichtversicherung während der Weiterbildung: Wer während einer geförderten Weiterbildung Arbeitslosengeld I oder Übergangsgeld bezieht, bleibt in der Regel in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.

Qualifizierungen mit Bildungsgutschein: Wenn die Weiterbildung von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter finanziert wird, kann sie als Anrechnungszeit gelten.

Berufsbegleitende Weiterbildung: Wer weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, zahlt weiterhin Beiträge in die Rentenkasse ein, sodass sich die Weiterbildung nicht negativ auf die Rentenansprüche auswirkt.

Weiterbildungen in einer Phase der Arbeitslosigkeit: Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Weiterbildung auch dann angerechnet werden, wenn sie in einer Zeit ohne Beschäftigung absolviert wird. Welche Vorteile hat das für die Rente? Eine anerkannte Weiterbildung kann: die Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung verlängern, Lücken in der Erwerbsbiografie vermeiden, unter bestimmten Voraussetzungen zu höheren Rentenansprüchen führen.

Nicht jede Weiterbildung wird automatisch in der Rentenversicherung berücksichtigt. Entscheidend ist, ob während der Maßnahme Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt werden. Wer unsicher ist, kann eine persönliche Rentenberatung in Anspruch nehmen oder sich bei der Deutschen Rentenversicherung informieren.

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